Rechtsprechung
RG, 17.01.1938 - 2 D 515/37 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Wie weit hat sich der Kraftfahrer auf Unbedachtsamkeiten anderer einzurichten?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 72, 55
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 08.07.1952 - 1 StR 195/52
Stellen von strengeren Anforderungen an die Aufmerksamkeit im Staßenverkehr bei …
Im Allgemeinen und ohne besonderen Anlass braucht ein Kraftfahrer mit sinnlosem oder unerwartet Verkehrswidrigem Benehmen Erwachsener nicht zu rechnen, auch nicht da mit, ein Erwachsener werde, ohne sich umzusehen oder seine Absicht sonst kundzutun, plötzlich die Fahrbahn betreten, selbst dann nicht, wenn sich der Erwachsene vorher unmittelbar an Rande der Fahrbahn bewegt hat (vgl dazu RGSt 70, 71; 71, 28; 72, 55). - BGH, 14.04.1955 - 4 StR 15/55
Rechtsmittel
Daher hätte der Angeklagte, auch wenn er von Anfang an beobachtet hätte, wie die Fußgängerin sich in dieser üblichen Weise auf der Fahrbahn bewegte, nicht mit ihrem plötzlichen Kehrtmachen oder Zurücktreten zu rechnen brauchen, sofern nicht ein besonderer Anlaß zu einem solchen Verhalten erkennbar war (RGSt 72, 55). - BGH, 08.05.1951 - 1 StR 111/51
Rechtsmittel
Ein unvorsichtiges, unbesonnenes Verhalten der Fussgänger muss aber ein Kraftfahrer in Rechnung ziehen, wenn er hierzu bei verständiger Überlegung der gegebenen Umstände triftige Veranlassung hat (vgl u.a. RGSt 70, 71 und 72, 55).